LHF Johanna Mikl-Leitner präsentiert fünf Maßnahmen zur Entlastung der NÖ-Bevölkerung z.B. den Strompreisrabatt. Anträge dafür sind beim Energieversorger oder beim Land spätestens ab September möglich.
Der blau-gelbe Strompreisrabatt beträgt 11 Cent pro kWh und umfasst 80% des durchschnittlichen Verbrauchs eines entsprechenden Personen-Haushalts. Ab 80% des Durchschnittsverbrauchs werden marktübliche Preise verrechnet. Wer weniger verbraucht, profitiert daher überdurchschnittlich. Die Beantragung ist spätestens ab 1. September möglich und wird vom Energieversorger ab Oktober automatisch gutgeschrieben. Wenn der Energieversorger keine Möglichkeit hat, ist die Beantragung ab 1. September direkt beim Land NÖ möglich.
"Wir befinden uns zweifellos in den herausforderndsten Zeiten seit dem 2. Weltkrieg – den herausfordernsten Zeiten unserer Generation. Energie, Teuerung, Krieg. All das beschäftigt uns in Österreich, in Europa und auf der ganzen Welt", betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner im Rahmen einer Pressekonferenz: "Und wir in Niederösterreich wissen: Gerade die Teuerung trifft uns alle. Sie trifft uns unmittelbar. Und sehr viele leiden darunter. Vor allem im Bereich der Haushaltsenergie, einem der stärksten Treiber der Teuerung."
"Auf Landesebene geht es mir darum, das zu tun, was ein Land tun kann. Wir haben dazu schon in den letzten Monaten viele Gespräche mit Experten geführt und mehrere Modelle ausgearbeitet. Beim heutigen Expertengespräch haben wir uns nun auf den Niederösterreichischen Strompreisrabatt festgelegt. Es gibt zwei Gründe für diese Entscheidung: Der Niederösterreichische Strompreisrabatt bringt eine ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher und schafft einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen", so die Landeshauptfrau: "Mir geht es um Hilfe mit Hausverstand, die schnell umsetzbar ist und möglichst unkompliziert bei unseren Landsleuten ankommt."
Landeshauptfrau Mikl-Leitner: "All das, was ein Land tun kann, wollen wir dafür tun."
Pendeln, Heizen, Wohnen, Schule und Stromkosten – in diesen Bereichen setzt das Land Niederösterreich fünf konkrete Maßnahmen für den Teuerungsausgleich. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in einer außerordentlichen Sitzung der NÖ Landesregierung einstimmig getroffen.
„Es ist die Aufgabe der Politik, konkrete Maßnahmen zu setzen, um die Menschen in Niederösterreich zu entlasten und sie zu begleiten, sodass sie gut durch die nächsten Monate kommen. All das, was ein Land tun kann, wollen wir dafür tun“, betonte die Landeshauptfrau dabei: „Insgesamt wird unser Paket ein Volumen von 312 Millionen Euro für diese fünf Maßnahmen umfassen.“
Der „NÖ Strompreisrabatt“ bringe „eine ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher“ und schaffe „einen konkreten Anreiz zum Stromsparen“, zeigte sich die Landeshauptfrau überzeugt. Der Strompreisrabatt orientiere sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und betrage elf Cent pro förderfähige Kilowattstunde, gedeckelt mit 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauches.
Pendlerhilfe um 1 Mio Euro erhöht
Für die Pendler werde die blau-gelbe Pendlerhilfe erhöht und die Einkommensgrenzen angepasst. „Bisher haben wir hier 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, heuer werden es 2,5 Millionen Euro sein“, so Mikl-Leitner weiters. Der Heizkostenzuschuss werde verdoppelt, er habe bisher 150 Euro betragen und heuer 300 Euro: „Es wird eine Sonderförderung von 150 Euro geben, insgesamt haben wir bisher 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, heuer werden es 26,4 Millionen Euro sein.“
Ebenso mehr Wohnbeihilfe und 100 Euro für jedes Schulkind
Angehoben werden auch Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss, ursprünglich waren hier 33 Millionen Euro budgetiert, nun sind es 48 Millionen Euro. 20 Millionen Euro sind geplant für das blau-gelbe Schulstartgeld, so Mikl-Leitner, hier werde es 100 Euro für jedes Schulkind geben.
Heizkostenzuschuss auf 300 Euro verdoppelt
„Die Teuerung betrifft uns alle und wir müssen jetzt handeln“, meinte Finanz-Landesrat Schleritzko, der über weitere konkrete Details zu den fünf heute beschlossenen Maßnahmen informierte. „Wir helfen jetzt und wir helfen dort, wo unsere Landsleute Hilfe benötigen“, betonte er. So gebe es etwa beim Heizkostenzuschuss 82.000 Anspruchsberechtigte, mehr als die Hälfte davon Pensionisten mit Ausgleichszulage. Die Antragstellung erfolge über die Wohnsitzgemeinde, Sozialhilfebezieher erhielten den Heizkostenzuschuss und die Sonderförderung automatisch ausbezahlt. Bei der Pendlerhilfe würden bereits bewilligte Anträge automatisiert verdoppelt, die Beantragung mit den neuen Einkommensgrenzen sei ab sofort möglich.
Die seitens des Landes gesetzten Maßnahmen seien „sozial treffsicher“, zeigte sich Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal überzeugt. Die Vorgänge seien „administrativ sparsam aufgesetzt“, weil man an bestehende Mechanismen anknüpfe. Sozialpolitisch sei es auch wichtig, dass es sich um Einmalleistungen handle und nicht um Dauerleistungen, und dass „die Finanzierung grosso modo gewährleistet ist“. Mazal abschließend: „Hier wird geholfen, wo es möglich und sinnvoll ist“.