„Wir Österreicher haben ein Vaterland Und lieben es und haben auch Ursach', es zu lieben.“ Friedrich Schiller möge die kleine Variation verzeihen, er hatte völlig recht! Schönen Nationalfeiertag 26. Oktober!
Der österreichische Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen. Heuer feiern wir den 60. Jahrestag. Aber wie kam es dazu?
Der 26. Oktober war der Tag, an dem der Nationalrat 1955 das Gesetz zur österreichischen Neutralität beschloss. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab. 1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.
Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte. Dieser Vertrag musste von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden; die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt.
Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist.
Der 26. Oktober 1955 war demnach der erste Tag, an dem keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes ab 5. November 1955 die immerwährende Neutralität.
Der damalige Unterrichtsminister Heinrich Drimmel (ÖVP) verfügte am 1. Oktober 1955, dass in den Schulen die Bedeutung des 25. Oktober als Unabhängigkeitstag zu vermitteln, und die österreichischen Fahne an diesem „Tag der Fahne“ feierliche zu hissen sei.
Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat, den Tag der österreichischen Fahne alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Rund 10 Jahre später, am 25. Oktober 1965, machte der Nationalrat einstimmig diesen Tag zum Nationalfeiertag.
Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:
„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen.“