Auch heuer wieder gibt es 150 Euro Heizkostenzuschuss in Niederösterreich. Dies hat die NÖ-Landesregierung hat für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen. Dieser kann seit dem 22. Oktober 2025 bis 31. März 2026 beantragt werden.
Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten jene Personen, die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden. Die Ausgleichszulagenrichtsätze nach dem ASVG betragen seit dem 1. Jänner 2025 für Alleinstehende 1.273,99 Euro und für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften 2.009,85 Euro. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 196,57 Euro sofern das Nettoeinkommen des Kindes nicht mehr als 468,58 Euro beträgt. Die Ausgleichszulage wird als Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und Ihrem Netto-Gesamteinkommen berechnet.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Voraussetzungen
1 a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
1 b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
1 c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
1 d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Antrag Heizkostenzuschuss zum Download.
Foto: Website StAW