Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, wo welche Anträge nötig sind, Links, Telefonnummern, Email-Adressen. Genaue Infos gibt es unter mein Land hilft im Internet.
Niederösterreich bietet 5 konkrete Maßnahmen an: beim Strompreis, beim Schulstart, beim Wohnen, bei den Pendlern und bei den Heizkosten zusätzlich zu den Bundeshilfen. Genaue Informationen gibt es im Internet unter www.meinlandhilft.at.
Beim Strom gibt es eine Gutschrift von 11 Cent pro kWh für 80 Prozent des Verbrauchs eines Durchschnittshaushalts. Bitte online beantragen entweder über die Website des Energieversorgers oder des Landes NÖ, z.B: bei der EVN.
Zum Schulstart gibt es 100 Euro für jedes Schulkind und jeden Lehrling. Näheres zu den Anträgen gibt es unter https://noel.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html.
Beim Wohnen wurden die Einkommensgrenzen bei den verschiedenen Beihilfen und Zuschüssen für gefördertes Wohnen erhöht. Anträge sind hier online oder brieflich bei bestimmten Bezirkshauptmannschaften z.B. Korneuburg oder der Abteilung Wohnungsförderung in St. Pölten möglich.
Weiters wurde die Einkommensgrenzen für die Pendlerhilfe erhöht und der Kilometersatz auf 8 Euro verdoppelt. Anträge bitte an https://noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_NoePendlerhilfe.html. Für Fragen gibt es eine Mailadresse: pendlerhilfe@noel.gv.at und die ArbeitnehmerInnen-Hotline 02742/9005-9555.
Der Heizkostenzuschuss des Landes wird auf 300 Euro verdoppelt. Anträge gibt es auf dem Gemeindeamt oder online unter www.meinlandhilft.at. Für Fragen kann man sich an das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung unter 02742/9005-9005 oder post.gs5@noel.gv.at wenden.
Im Juli wurden die zweite Einkommensteuerstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt und der Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht.
Im August gab es einmalig 180 Euro zur Familienbeihilfe dazu.
Ab September treten der 300 Euro Teuerungsausgleich für besonders Betroffene, die Erhöhung der Studienbeihilfe um 8,5 bis 12 Prozent, 500 Euro Klima- und Entlastungsbonus – jeweils 250 Euro – sowie 120 Euro für jedes Kind unter 18 Jahre in Kraft.
Für den Oktober sind 500 Euro einmaliger Absetzbetrag für kleinere und mittlere Pensionen geplant. Der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt über die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für 1.1.2022.
Bei manchen Bundeshilfen sind Anträge erforderlich. Genaue Infos gibt es unter https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/anti-teuerung-massnahmen.html.