Mit Sonderwochengeld und Erweiterung der Hebammenbetreuung wird Frauen in entscheidenden Lebensphasen geholfen. Die Neuregelungen gelten zum Teil rückwirkend.
Der Nationalrat hat Verbesserungen für werdende Mütter in der Karenz und für Hilfe nach Fehlgeburten beschlossen. "Beides sind wichtige Schritte zur Unterstützung von Frauen in entscheidenden Lebensphasen", sagt geschäftsführende Gemeinderätin Susanna Kittinger.
Sonderwochengeld
Der Beschluss betrifft Frauen, die einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen haben und während ihrer Karenz ein weiteres Kind bekommen. Bisher hatten Frauen in dieser Lage keinen Anspruch auf Wochengeld, doch jetzt steht ihnen das Sonderwochengeld zu.
Die neue Regelung tritt rückwirkend mit September 2022 in Kraft.
Verbesserte Hebammenbetreuung nach Fehlgeburten
"Hilfe nach einer Fehlgeburt ist besonders wichtig. Ich persönlich war davon nicht betroffen, mein Mitgefühl gilt aber allen in dieser schwer zu verarbeitenden Zeit", meint Kittinger. Bisher gilt der Anspruch auf Hebammenbetreuung erst bei sogenannten Totgeburten (=wenn ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren wird oder während der Geburt verstirbt).
Ab 1. September haben Frauen auch bei Fehlgeburten in früheren Phasen der Schwangerschaft (ab der 18. Schwangerschaftswoche) Anspruch auf Unterstützung durch eine Hebamme.